Was sind Musikschulen?

Als gemeinnützige Einrichtungen erfüllen Musikschulen in Trägerschaft von Kommunen, Landkreisen oder eingetragenen Trägervereinen einen öffentlichen Bildungsauftrag, indem sie Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranführen, musikalische Begabungen entdecken und fördern, zum aktiven Musizieren anleiten und lebenslange Freude an der Musik vermitteln.

Musikschulen, die dem VdM angehören, müssen verbindliche qualitätsorientierte Richtlinien erfüllen und  garantieren ihren Schülern dadurch ein breites Unterrichtsangebot sowie ein hohes fachliches Niveau. 

Die Unterrichtsangebote der VdM-Musikschulen orientieren sich am Strukturplan und an den Rahmenlehrplänen des Verbandes und umfassen neben Elementarer Musikpädagogik und qualifiziertem Instrumental- und Vokalunterricht auch die Möglichkeit, sich in Orchestern, Chören und Ensembles im gemeinsamen Musizieren zu üben und bei Schülerkonzerten und Wettbewerben mit Vorspielsituationen vertraut zu werden.

Die Qualitätsrichtlinien des VdM
Der Strukturplan des VdM
Die Rahmenlehrpläne des VdM